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Ablauf des Prüfungsverfahrens

Klausuren (§ 16 JAPrVO)

Es sind sechs Klausuren in jeweils fünf Zeitstunden anzufertigen:

  • zwei zivilrechtliche,
  • zwei strafrechtliche sowie
  • zwei öffentlich-rechtliche.

Mündliche Prüfung (§ 21 JAPrVO)

Die mündliche Prüfung besteht aus drei Prüfungsgesprächen:

  • Zivilrecht,
  • Strafrecht und
  • Öffentliches Recht.

Die Prüfungsgespräche zu den Rechtsgebieten haben je Prüfling eine ungefähre Dauer von 20 Minuten.

Errechnung des Gesamtergebnisses der Prüfung (§ 23 JAPrVO)

Der schriftliche Teil der Prüfung fließt mit 60 % in die Prüfungsgesamtnote ein (jede Klausur mit 10 %), die mündliche Prüfung mit 40 % (bisheriges Recht: Vortrag und jedes Prüfungsgespräch mit 10 %, neues Recht: jedes Prüfungsgespräch mit 13,33 %).